Soweit nicht gemäß § 656a BGB die Textform für den Abschluss des Maklervertrages vorgeschrieben ist, kommt zwischen der REAL ESTATE CONSILIUM (im Folgenden: Makler) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde) mit der Verwendung unserer Angebote – insbesondere der diesbezüglichen Kontaktaufnahme – ein Maklervertrag zustande. Für das Vertragsverhältnis gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Mit notariellen Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrages tätig und ist der Käufer Verbraucher, so schulden Käufer und Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe, § 656 c BGB. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich, wie z. B. Zuschlag in der Versteigerung oder der Erwerb eines Gesellschaftsanteils. Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig. Bei Vermietungsgeschäften erhebt der Makler seine Provision ausschließlich vom Vermieter.
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Der Makler macht sich diese Angaben des Verkäufers/Vermieters nicht zu eigen und kann für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen.
Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.
Sämtliche Informationen des Maklers über das Objekt, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Vertrag ab, so schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der Maklerprovision zuzüglich 19 % MwSt.
Die Haftung des Maklers ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden ≤ 3,3 Mio., für Vermögensschäden ≤ 0,5 Mio.) beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung des Maklers darüber hinaus der Höhe nach auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt. Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen sind solche Ansprüche ausgenommen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit beruhen.
Gegen die Provisionsforderung des Maklers kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfang an Dritte übermittelt.
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Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Regelungen unberührt und wirksam. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform; eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.